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Bloß kein Geld verschenken

Drucken 18.11.2011, 00:00 Uhr, Finanzen
(djd). "Ist der Papierkram wirklich nötig?" So denken offenbar viele Riester-Vorsorger und stellen ihren Antrag für die staatlichen Zulagen gar nicht oder nicht richtig. Das Ergebnis: Die Deutschen verschenken jedes Jahr enorme Summen. Für das Zulagenjahr 2008 waren dies 1,3 Milliarden Euro, wie aus einer aktuellen Studie der Fondsgesellschaft Union Investment hervorgeht. "Dabei sollten Riester-Sparer auf keinen Fall auf den geschenkten Zuschuss verzichten. Besonders am Anfang einer Sparphase zählt jeder Euro, denn Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt", erklärt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment, die mit rund 1,9 Millionen Riester-Fondssparplänen die meisten Verträge in Deutschland verwaltet.

Dauerzulagenantrag stellen

Erling rät allen Sparern, bereits bei Vertragsabschluss einmalig einen sogenannten Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann beantragt der Anbieter, zum Beispiel Union Investment, die Zulagen jedes Jahr automatisch. "Der Aufwand ist gering und danach kann keine Frist mehr versäumt werden", betont Erling. Die Frist umfasst stets zwei Jahre. Aktuell kann man bis zum 31. Dezember 2011 die Zulagen für 2009 beantragen. Danach ist das Geld unwiderruflich verloren, der Sparer hat einen Teil seiner Altersvorsorge verschenkt.

Der Staat hilft beim Sparen

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahrs in den Riester-Vertrag einzahlen. Grundsätzlich erhält dann jeder eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Eltern bekommen für jedes Kind zusätzlich 300 Euro. Bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, zahlt der Staat jedes Jahr 185 Euro. Zusätzlich können noch Steuervorteile winken. Ändert sich etwas an der Einkommenssituation, etwa durch einen Jobwechsel, eine Gehaltserhöhung oder einen einmaligen Bonus, sollte man dies so schnell wie möglich dem Anbieter mitteilen. Nur so bleiben die vollen Zulagen erhalten. Aber auch eine Heirat oder die Geburt eines Kindes wirken sich auf den Vertrag aus und sollten angegeben werden.

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